Immobilienbewertung
von Wohnungen, Häusern, Grundstücken, kleineren Gewerbeobjekten, etc.
Unsere jahrelange Erfahrung im Bereich der Bautechnik und der Hausverwaltung bilden zusammen mit den profunden Kenntnissen der Immobilienbewertung die Grundlage für eine realistische und marktkonforme Liegenschaftsbewertung.
Allgemeines
Wir erstellen eine unabhängige Ausarbeitung und widmen Ihrem Objekt die Zeit und die Professionalität, um einen realistischen und aussagekräftigen Verkehrswert zu erhalten.
Die Beurteilung Ihrer bebauten oder unbebauten Immobilie erfolgt auf Basis des Liegenschaftsbewertungsgesetztes, ÖNORM 1802-1 und internationalen Standards. Sie erhalten eine transparente, übersichtliche und nachvollziehbare Ausarbeitung unter Berücksichtigung des erzielbaren Wertsteigerungspotenzials.
Unser Leistungsportfolio erstreckt sich von einer übersichtlichen und prägnanten Immobilienbewertung bis hin zum detaillierten Gutachten und bildet so ein professionelles Gesamtpaket für Ihre Bedürfnisse.
Privatgutachten
Ein Privatgutachten kann als Basis bei Ehescheidungen, Erbangelegenheiten, Schenkungen, Gütertrennungen oder als allgemeines Interesse herangezogen werden. Sie erhalten Gewissheit, dass der Preis den tatsächlichen ermittelten Wert Ihrer Immobilie nicht übersteigt.
Eingeräumte Rechte, wie Wohnrecht oder Fruchtgenussrecht werden selbstverständlich bei der Wertermittlung berücksichtigt.
Das kleine Einmaleins:
Was ist der Unterschied zwischen Verkehrswert, Einheitswert und Sachwert?
Der Verkehrswert wird von einem Sachverständigen ermittelt, der über sehr gute Markt- und Fachkenntnisse verfügen muss. Er bildet den sachlichen Wert, das heißt jenen Preis, der bei einer Veräußerung einer Immobilie üblicherweise im Geschäftsverkehr erzielt werden kann.
Der Marktwert wiederum definiert sich als der Preis, zu welchem Grundstücke und Gebäude auf dem Immobilienmarkt tatsächlich verkauft werden können. Steuern und Nebenkosten werden beim Marktwert nicht berücksichtigt.
Der Einheitswert ist eine steuerliche Messgröße für den Grundbesitz. Das Finanzamt ermittelt diesen Wert anhand des Bewertungsgesetzes (§§ 19 ff Bewertungsgesetz) und nutzt ihn als Grundlage für die Bemessung verschiedener Steuern (z.B. Erbschaftssteuer, Grundsteuer oder auch Einkommenssteuer bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben).
Beim Sachwertverfahren wird der Wert des Grundstücks mit den zu erwartenden Kosten für einen Neubau abzüglich der bisher erfolgten Abnutzung des bestehenden Gebäudes abgeglichen.